Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräte

§ 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich:
    • den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen,
    • die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten,
    • die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen,
    • den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.

§ 2 Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters

  1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
  2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe in Verzug, kann der Mieter eine Entschädigung verlangen...

§ 3 Mängel bei der Übergabe des Mietgegenstandes

  1. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
  2. Bei Übergabe erkannte Mängel, die den vorgesehenen Einsatz erheblich beeinträchtigen, sind schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel zu beseitigen...

§ 4 Haftungsbegrenzung des Vermieters

  1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter können vom Mieter nur bei:
    • grobem Verschulden des Vermieters,
    • schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit der Vertragszweck gefährdet ist,
    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit,
    • oder wenn der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz haftet.
    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 5 Mietpreis und Zahlung, Abtretung zur Sicherung der Mietschuld

  1. Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden täglich zugrunde...
  2. Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich vom Mieter zu zahlen.
  3. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum...

§ 6 Stillliegeklausel

  1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte infolge unverschuldeter Umstände, so gilt ab dem 11. Tag die Zeit als Stillliegezeit.
  2. Die vereinbarte Mietdauer verlängert sich entsprechend.

§ 7 Unterhaltspflicht des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet:
    • den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen,
    • die sachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf eigene Kosten durchzuführen.
    • notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.

§ 2 Besichtigungsrecht des Vermieters

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

§ 8 Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal

  1. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

§ 9 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
  2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand beim Vermieter eintrifft oder am vereinbarten Bestimmungsort.
  3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern; § 7 Nr. 1b und 1c gilt entsprechend.
  4. Die Rücklieferung hat während der Geschäftszeiten des Vermieters so zu erfolgen, dass eine Prüfung am selben Tag möglich ist.

§ 10 Verletzung der Unterhaltspflicht

  1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der zeigt, dass der Mieter seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung.
  2. Dem Mieter wird der Umfang der zu vertretenden Mängel mitgeteilt, und er erhält Gelegenheit zur Nachprüfung. Die Kosten der Instandsetzung sind dem Mieter anzugeben.
  3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung gilt als anerkannt, wenn erkennbare Mängel nicht unverzüglich beanstandet werden.

§ 11 Weitere Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte überlassen oder Rechte aus dem Vertrag abtreten.
  2. Falls Dritte Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, muss der Mieter dies dem Vermieter und dem Dritten schriftlich mitteilen.
  3. Der Mieter ist zur Diebstahlsicherung des Mietgegenstandes verpflichtet.
  4. Der Vermieter ist bei Unfällen unverzüglich zu unterrichten; bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
  5. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Mieter schadensersatzpflichtig.

§ 12 Kündigung

    1. Ein Mietvertrag über eine bestimmte Mietzeit ist grundsätzlich unkündbar.
    2. Nach Ablauf einer Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht zur Kündigung mit einer Frist von einem Tag.
    3. Bei Mietverträgen ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist:
      • einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag,
      • zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche,
      • eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist.
  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen in Fällen von § 5 Nr. 4 oder bei erkennbarer Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Mieters.

§ 13 Verlust des Mietgegenstandes

  1. Kann der Mieter den Mietgegenstand schuldhaft oder aus zwingenden Gründen nicht zurückgeben, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen sollen schriftlich erfolgen.
  2. Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht den gesamten Vertrag.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher und Versicherungsbedingungen

Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Wernigeröder Baumaschinenzentrum GmbH, Dornbergsweg 22, 38855 Wernigerode mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Wernigeröder Baumaschinenzentrum GmbH, Dornbergsweg 22, 38855 Wernigerode:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Kundeninformationen zu Versicherungsbedingungen

Maschinenversicherung

  1. Versichert sind unvorhergesehene Schäden durch:
    • Diebstahl des Fahrzeuges / Gerätes
    • Schäden am Fahrzeug / Gerät durch:
      • Brand
      • Blitzschlag
      • Explosion
      • Sturm
      • Überschwemmung
      • Hochwasser
      • Kurzschluss
      • Überstrom / Überspannung
      • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Die Grenze der Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert).
    • Die Höhe des Selbstbehaltes je Schadensfall beträgt:
      • Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Gerätes, bei Geräten mit einem Neuwert von bis zu 5.000 Euro
      • 1.600,00 Euro, bei Maschinen / Geräten mit einem Neuwert von 5.001 bis 50.000 Euro
      • 2.600,00 Euro, bei Maschinen / Geräten mit einem Neuwert von 50.001 bis 120.000 Euro
      • 3.600,00 Euro, bei Maschinen / Geräten mit einem Neuwert über 120.000 Euro

Haftpflichtversicherung

Im Rahmen unserer AGB´s haften wir als Vermieter während des Mietzeitraumes nicht für Schäden gegenüber Dritten (einschließlich des Fahrers / Nutzers des Mietgegenstandes) durch die Überlassung und den Gebrauch des Mietgegenstandes. Hierfür haftet ausschließlich der Mieter. Im eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Haftpflichtversicherung daraufhin zu prüfen und Ihren Versicherer darüber zu informieren, ob Drittschäden durch den Besitz (hier Miete) und den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen als mitversichert gelten bzw. dieses Risik zu versichern.